Als Kleinunternehmer in Österreich hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr nicht höher als 35.000 Euro war und voraussichtlich auch im laufenden Jahr nicht über 35.000 Euro liegen wird, kannst du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Durch diese Regelung musst du keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Allerdings darfst du auch keine Vorsteuer geltend machen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, zum Beispiel wenn du steuerpflichtige Leistungen an ausländische Unternehmer erbringst oder wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen tätigst.
Wenn du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du dies auf deinen Rechnungen vermerken. Dafür gibt es einen speziellen Paragrafen, den du angeben musst: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Umsatzsteuergesetz). Beispiel: Hinweis: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Es ist wichtig, dass du dich vor der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung gut informierst und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nimmst. Denn je nach Art deiner Tätigkeit kann es sinnvoller sein, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden und die Vorsteuer geltend zu machen.
Offizielle Informationen zu den Rechtsgrundlagen findest du hier: https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/kleinunternehmen.html